Kündigungsschutz Arbeitnehmer

 

Der Kündigungsschutz ist eine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber schützt. In Deutschland gibt es verschiedene Arten des Kündigungsschutzes.

 

Allgemeiner Kündigungsschutz: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist hier nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen möglich.

 

Besonderer Kündigungsschutz: Für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

 

Tarifvertraglicher Kündigungsschutz: Der tarifvertragliche Kündigungsschutz ergibt sich aus den Regelungen eines Tarifvertrages und kann von Branche zu Branche unterschiedlich sein.

 

Anhörung des Betriebsrats: Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Das heißt, der Betriebsrat hat die Möglichkeit, sich zur Kündigung zu äußern und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

 

Kündigungsschutzklage: Hält ein Arbeitnehmer seine Kündigung für unrechtmäßig, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam war oder nicht.

 

Zu beachten ist, dass der Kündigungsschutz in bestimmten Fällen eingeschränkt sein kann, z. B. bei einer fristlosen Kündigung wegen einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers.